Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


14.09.2012

Änderung bei KfW-Programmen

Die Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen wurde vereinfacht.

Bisher ist bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen gemäß den FAQ der KfW nur eine anteilige Förderung möglich bzw. werden ganzheitliche Umwidmungen im Programm "Energieeffizient Bauen" erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert.

Zukünftig sind energetische Maßnahmen oder Maßnahmen zum Barriereabbau im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen förderfähig, sofern die Nutzungsänderung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht und als Sanierung einzuordnen ist. Weitere Informationen finden Sie im Beraterrundschreiben der KfW.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.