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Energienews


07.05.2019

Änderungen beim Baukindergeld

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass sich zum 17. Mai 2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424) ändern.

Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.