Energienews


05.01.2018

Änderungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium"

In einem Newsletter informiert die KfW über Produktanpassungen zum 1. Februar 2018 im Programm Erneuerbare Energien "Premium" (271/281) und (272/282).

Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Anpassung beihilferechtlicher Formulierungen
  • Modifikation des Förderausschlusses EEG und KWKG
  • Anhebung des Kredithöchstbetrags auf 25 Mio. Euro
  • Finanzierung von Mehrwertsteuer
  • Aufstockung von Kreditbetrag oder Tilgungszuschuss nicht mehr möglich
  • Gesamtschuldnerische Haftung von Investor und Betreiber nicht mehr erforderlich

Das Merkblatt Erneuerbare Energien (271/281, 272/282), Stand 02/2018 (Bestellnummer 600 000 2410) kann im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal herunterladen werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.