Schornsteinfegermeister - Marcus Krüger
Ihr Partner für : Brandschutz - Sicherheit - Umweltschutz - Beratung - Lüftung
Die Verbindung beider Kompetenzen – der BuVEG als politische Stimme der Gebäudehülle und das DEN mit bundesweiter fachlicher Expertise im Bereich des energiesparenden Bauens – soll dazu beitragen, das Umsetzungsdefizit bei der energetischen Sanierung zu verringern, um langfristig einen positiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Außerdem soll das öffentliche Bewusstsein für den effizienten Umgang mit Energie gestärkt werden. Die Vereinbarung sieht außerdem einen regelmäßigen Austausch über Best Practice und die zentralen Themen im Bereich der Energieeffizienz vor.
Marita Klempnow, DEN-Vorstandssprecherin: „Mit der Vereinbarung wird die schon lange gepflegte konstruktive Zusammenarbeit offiziell auch nach außen sichtbar. Ähnlich wie in einer langen Beziehung: Irgendwann zieht man zusammen und wird verbindlich.“
Das DEN ist ein Zusammenschluss von wirtschaftlich unabhängigen Ingenieuren, Architekten, Planungsbüros, Handwerksmeistern und Technikern, die Beratungs- und Planungsleistungen zum energiesparenden Bauen und Modernisieren bundesweit durchführen. Seit der Gründung des Verbands 2001/02 haben sich rund 700 Büros dem Netzwerk angeschlossen und finden im DEN eine Interessenvertretung gegenüber Politik und Wirtschaft.
Der BuVEG repräsentiert alle an der Gebäudehülle beteiligten Gewerke. Dazu gehören Hersteller von Steinen, Fenstern, Türen, Fassaden, Putzsystemen und Dämmstoffen. Er ist zentraler Ansprechpartner zum Thema Gebäudehülle und vertritt die Interessen der gesamten Branche. Aufgabe des Verbandes ist es zudem, neue und innovative Ideen zu entwickeln, wie Wohn-, Arbeits- und Lebensräume in Deutschland gestaltet werden können.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
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