Energienews


25.07.2011

Einführung des neuen Verwendungszwecks KfW-Effizienzhaus 40

Seit dem 01.07.1999 fördert die KfW im Rahmen des energieeffizienten Neubaus sogenannte Passivhäuser nach dem Berechnungsverfahren des Passivhaus Projektierungspakets (PHPP).

Das Passivhaus Institut in Darmstadt hat aktuell für das PHPP eine teilweise
Angleichung an das öffentlich-rechtliche Nachweisverfahren nach der EnEV2009 entwickelt. Damit kann die KfW neben der bestehenden Fördervariante des Passivhauses zum KfW-Effizienzhaus 55 eine weitere Förderung des Passivhauses analog dem KfW-Effizienzhaus 40 anbieten.


Einführung der monatlichen Abrechnung für Zusagen ab 01.01.2012


Für alle wohnwirtschaftlichen Neuzusagen ab dem 01.01.2012 wird die KfW die monatliche Abrechnung von Zinsen und Tilgungen einführen. In diesem Zusammenhang wird die KfW aus Gründen der verbesserten Abwicklung der Programme außerplanmäßige Tilgungen zum Monatsultimo und in Mindestbeträgen von 1.000 EUR annehmen.

 

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Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.