Energienews


15.03.2016

Ende der BAFA-Förderung für LED-Beleuchtung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will LED-Beleuchtung im Programm zur Förderung von Querschnittstechnologien nicht weiter bezuschussen. Die neuen Förderbedingungen sollen ab dem zweiten Quartal 2016 gelten. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (

Nach Auskunft des für die Antragstellung zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können energieeffiziente Beleuchtungsanlagen alternativ über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude gefördert werden. Diese Förderung ist jedoch nicht als direkter Zuschuss, sondern nur in Form eines zinsgünstigen Kredits möglich. Der Tilgungszuschuss von 5 % für Einzelmaßnahmen ist zudem deutlich geringer als die vorher gewährten 10 bis 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.