Energienews


05.07.2013

Förderbedingungen für KfW-Programm 432 verbessert

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die KfW haben entschieden, die Förderbedingungen für das Programm Nr. 432 "Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" zu verbessern.

Für die Förderung des Sanierungsmanagers wird künftig der Förderzeitraum auf drei Jahre verlängert und der Förderhöchstbetrag auf 150 000 Euro pro Quartier angehoben.

Weitere Informationen finden Sie im Kommunalrundschreiben der KfW.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.