Schornsteinfegermeister - Marcus Krüger
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Für Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, ist dies ein gelungener Start. „Die Zahlen belegen, dass das Thema Heizungsoptimierung zunehmend in den Fokus von Heizungsfachunternehmen und Hausbesitzern rückt. Neue Heizungspumpen benötigen bis zu 80 % weniger Strom. Der Austausch lohnt sich nicht nur wirtschaftlich, jeder Einzelne kann so auch zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung beitragen.“
Das BAFA geht aufgrund zahlreicher Anfragen von gewerblichen Immobilienbesitzern, Wohnungsbaugesellschaften sowie von Heizungsbauern von einer weiteren Steigerung der Nachfrage aus. Das Förderprogramm werde zunehmend in die Kundenakquise integriert und sei Bestandteil des Geschäftsmodells.
Nach zwei Jahren könnte man aber auch zu einer ganz anderen Bewertung kommen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich vom 13. Juli 2016. Darin heißt es: „Bis zum Jahr 2020 sollen jährlich der Austausch von bis zu 2 Millionen Pumpen und die zusätzliche Optimierung des Betriebs von 200.000 Heizungsanlagen gefördert werden. Damit verbunden soll die Emission von bis zu 1,8 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 vermieden werden.“
Das Förderprogramm wurde auf fünf Jahre mit einem Fördervolumen von fast 1,86 Mrd. Euro angelegt. Für das Jahr 2016 standen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2017 waren 346 Mio. Euro und für die Jahre 2018 bis 2020 jeweils 470 Mio. Euro geplant. Nach zwei Jahren ist also gerade einmal die Hälfte des Volumens ausgereicht worden, dass für die ersten fünf Monate veranschlagt war. Auch die vom BAFA veröffentlichte Monatsstatistik zeigt momentan nicht unbedingt an, dass die Antragszahlen steigen, schon gar nicht auf das ursprünglich geplante Niveau.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
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