Energienews


26.08.2014

Förderung für Vereine in BW - Antragsfrist verlängert

Für Energieberatungen und Energiesparmaßnahmen an eigenen Gebäuden können Vereine in Baden-Württemberg weiterhin eine Förderung beantragen.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist in allen Teilen des Vereinsprogramms auf den 31. März 2015 verlängert. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine (e.V.) ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, das heißt ohne Profisport-Abteilungen oder Gaststätten. Der Vereinssitz muss in Baden-Württemberg liegen und die Jahresbilanzsumme darf die Obergrenze von zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Diesen Vereinen stehen als Eigentümer oder Besitzer von Nichtwohngebäuden die Fördermöglichkeiten über das Programm Klimaschutz-Plus weiterhin offen. Die Förderbedingungen bleiben unverändert.

Für energetisch wirksame investive Maßnahmen an Vereinsgebäuden wird ein Zuschuss von 50 Euro für jede über die Lebensdauer der Maßnahmen eingesparte Tonne CO2 gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt 40 %. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro. Förderfähig sind beispielsweise Dämmmaßnahmen am Gebäude, die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen oder die Installation einer Solarwärmeanlage.

Außerdem können Vereine eine 50-%-Förderung für integrale Energiediagnosen ihrer Gebäude beantragen. Gefördert werden bis zu fünf Arbeitstage, maximal 2.000 Euro.

Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de bereit. Fragen beantwortet die L-Bank unter Tel. 0721/150-1600 und klimaschutz-plus@l-bank.de




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