Energienews


02.01.2014

Förderung für gewerbliche Kälteanlagen verbessert

Zum 1. Januar wurde die Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet.

Für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen wurden neue Grenzen eingeführt. Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird die Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweises bestimmt, maßgeblich hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Auch eine Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.

Weitere Informationen unter www.bafa.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.