Energienews


24.09.2018

Frage des Monats: Sind geänderte KfW-Programme noch attraktiv?

Die KfW hat im April die Konditionen der Programme 151/152 und 153 geändert. Bei der aktuellen GEB-Frage-des-Monats interessiert uns, ob diese Konditionen für Ihre Kunden noch attraktiv sind.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.