Energienews


03.04.2017

Heizetikett: Bezirkschornsteinfeger können ab heute Aufwandsentschädigung beantragen

Seit 1. Januar 2017 müssen Bezirksschornsteinfeger sämtliche Heizungsaltanlagen mit einem neuen Effizienzlabel ausstatten. Für diese Dienstleistung erhalten sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ab heute können Schornsteinfeger eine Aufwandsentschädigung für das Anbringen des Heizungslabels beantragen. Dafür müssen Sie sich zunächst auf der Website der BAFA registrieren. In einem zweiten Schritt können sie mit den zugewiesenen Login-Daten das Online-Antragsformular ausfüllen. In diesem Schritt muss auch eine XML-Datei hochgeladen werden, deren Datensatz aus dem entsprechenden elektronischen Kehrbuch generiert wird.

Auf seiner Internetseite stellt das BAFA weitere Informationen zum Thema bereit, beispielsweise einen Link zu einem Online-Rechner, mit dem jeder Interessierte die Effizienzklasse seiner Heizungsanlage selbst ermitteln kann. Zudem hat das BAFA für Fragen rund um das Heizungsetikett eine Hotline (06196 908-1001) eingerichtet.

Die Ausstattung des Heizkessels mit dem Effizienzlabel erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Feuerstättenschau. Zunächst werden alle Heizungsaltanlagen bis zum Baujahr 1994 etikettiert. Insgesamt sollen auf diese Weise in den nächsten acht Jahren 13 Millionen Heizkessel begutachtet werden und eine Einstufung des energetischen Zustandes erhalten. 

Das durchschnittliche Alter von Heizungskesseln in Deutschland liegt bei fast 18 Jahren. Mehr als ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. Der überwiegende Teil dieser alten Heizkessel erreicht nur die Effizienzklassen C, D, oder E.




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