Energienews


07.01.2015

Kesseltausch-Prämie für Altgeräte verlängert

Laut EnEV 2014 dürfen vor 1985 eingebaute Heizkessel mit Ausnahme von Niedrigtemperatur- und Brennwert-Heizkesseln nicht mehr betrieben werden. Für diese Altgeräte zahlt Systemprofi Wolf zusätzlich zum KfW-Investitionszuschuss eine Kesseltausch-Prämie von 300 Euro.

Die ursprünglich bis 31. Dezember 2014 angesetzte Aktion wurde bis 31. März 2015 verlängert. Sie gilt für die neueste Generation der Wolf Brennwertgeräte sowie für Wolf Wärmepumpen. Nähere Informationen, Teilnahmebedingungen und Gutscheindownload zur Wolf Kesseltausch-Prämie unter www.wolf-heiztechnik.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.