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Energienews


20.09.2018

KfW-Infos zum Baukindergeld

In einem Newsletter informiert die KfW darüber, dass Familien mit Kindern und Alleinerziehende jetzt das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe beantragen können. Der Zuschuss ist gedacht als finanzielle Unterstützung für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung und zur Altersvorsorge.

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die ein Haushaltsmitglied Kindergeld erhält.
  • Je Kind gibt es 10 Jahre lang 1.200 Euro Zuschuss – insgesamt 12.000 Euro.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt höchstens 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Das neue Zuhause liegt in Deutschland und ist die einzige Wohnimmobilie der Familie.
  • Das Baukindergeld gibt es für Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen ab 1. Januar 2018.
  • Der Antrag wird erst nach Einzug ins neue Zuhause gestellt.

Das Baukindergeld kann auch mit anderen KfW-Förderprodukten kombiniert werden, z.B. Energieeffizient Bauen und Sanieren.

Weitre Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.