Energienews


01.10.2014

KfW-Zuschussprogramm für altersgerechten Umbau

Ab 1. Oktober 2014 können private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die dem Abbau von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen sollen.

Hierfür stellt der Bund bis 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird das Kreditprogramm der KfW „Altersgerecht Umbauen“ um eine Zuschussvariante ergänzt. Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden.

Das neue Zuschussprogramm setzt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“. Gefördert werden beispielsweise bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.

Finanziert werden bis zu 8 % der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4000 Euro pro Wohneinheit. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ können Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.

www.kfw.de/455




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.