Energienews


02.05.2014

KfW erhöht Tilgungszuschüsse für energetische Stadtsanierung

Im Förderprogramm „IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren“ (218) werden bei Sanierungen zum Effizienzhaus 70 und 55 die Tilgungszuschüsse erhöht.

Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzhaus 55 erhöht sich der Zuschuss auf 17,5 %, bei der Sanierung zum Effizienzhaus 70 steigt er auf 12,5 % des KfW-Kreditbetrags. Die Änderung betrifft alle Zusagen ab 1. Juni 2014. Informationen zu Anträgen, die der KfW bereits vorliegen, finden Sie im Kommunal-Newsletter der KfW.

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurde die Möglichkeit von Teilsanierungen klarer geregelt und das Programmblatt angepasst.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.