Energienews


26.05.2015

L-Bank verändert Tilgungszuschüse im Sanierungsprogramm

Im Förderprogramm "Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren" werden ab 8. Juni die Tilgungszuschüsse bei Effizienzhausstandard 55 und 70 verbessert und beim Standard 100 und 115 verschlechter.

Anfang Januar 2015 hatten KfW und L-Bank gemeinsam die Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhausniveaus gleichmäßig um 7 Prozentpunkte erhöht. Das Land Baden-Württemberg möchte nun seinen Anteil von bisher 2 Prozentpunkten stärker differenzieren, um zusätzliche Anreize zur Energieeinsparung zu setzen. Dadurch steigen die Tilgungszuschüsse für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 70 noch einmal an. Dies gilt für alle Anträge in der Programmvariante Effizienzhaus, die ab dem 08.06.2015 bei der L-Bank eingehen. Eine Übersicht über die aktuellen und zukünftigen Zuschüsse steht online zur Verfügung.


mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


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Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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