Energienews


03.04.2018

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes durch thermische Gebäudesimulation

Der grundlegende Gedanke der Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes, ist die Vermeidung umzumutbar hoher Temperaturen in Gebäuden, die energie- und kostenintensive Maßnahmen (z.B. Kühlung) zur Folge haben.

Schon in der frühen Planungsphase sollte darauf geachtet werden, dass der sommerliche Wärmeschutz durch bauliche Maßnahmen miteinbezogen wird.
Hier spielen vor allem Gesamtdurchlassgrad, Fensterflächenanteil, Orientierung, Neigung und Sonnenschutzvorrichtungen eine wesentliche Rolle.

Seit der Novellierung der Norm DIN 4108-2 wird unter Kapitel 8.4 alternativ zur Berechnung nach dem Sonneneintragskennwert auf das Simulationsverfahren zur Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes verwiesen. Damit haben Planer und Energieberater die Auswahl zwischen der statischen Berechnung über „Sonneneintragskennwerte“ (DIN 4108-2 Kapitel 8.3) und dem dynamischen Verfahren über „Übertemperaturgradstunden“ (DIN 4108-2 Kapitel 8.4).


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.