Energienews


21.11.2016

Verbesserte Förderung für erneuerbare Energien

Die KfW gibt Neuerungen im Programm Erneuerbare Energien – Standard bekannt. Sie gelten seit 18. November 2016.

  • Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf den Bruttokaufpreis inklusive Mehrwertsteuer finanzieren.
  • Modernisierungen können über das KfW-Programm 270 finanziert werden, wenn sie zur Leistungs- oder Ertragssteigerung der Anlage führen.
  • Der Erwerb gebrauchter Anlagen kann ebenfalls über das KfW-Programm finanziert werden, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren.
  • Es gibt eine zusätzliche Laufzeitvariante mit 15 Jahren Zinsbindung.

Photovoltaikanlagen werden zukünftig ebenfalls im Programm 270 finanziert.

Das separate Programm Photovoltaik mit der Programmnummer 274 wurde geschlossen und in das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) integriert.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.