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Energienews


07.09.2017

Vereinfachter Eintrag als Nichtwohngebäude-Experte nur noch bis 30.09. möglich

Noch können sich Energieberater mit 50 Unterrichtseinheiten Zusatzqualifikation auf die Energieeffizienz-Expertenliste im Bereich Nichtwohngebäude eintragen lassen.

Gemäß der Eintragungsanforderungen für das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW)" wird als Grundqualifikation die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt. Zusätzlich sind insgesamt 150 Unterrichtseinheiten inkl. aktueller EnEV und aktueller DIN V 18599 Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Davon müssen 50 UE die DIN V 18599 betreffen, ab Oktober steigt dies auf 80 UE. Weitere Informationen dazu hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.



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