Energienews


14.01.2019

Zusatz-Förderung für WEG in Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt seit 1. September 2018 Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem neuen Förderprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt bei Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungen sowie baulichen Maßnahmen zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Zur Förderung:

  • Verbandskredit mit 10-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsverbilligung (ohne Bonitätsprüfung der einzelnen Eigentümer – Ausnahme ein Eigentümer hält mehr als ein 1/3 und ohne dingliche Sicherung). In Baden Württemberg übernimmt das Land Baden Württemberg die Bürgschaft für die einzelnen Darlehen. Analog verhält es sich in Bayern, wo der Freistaat Bayern eine Ausfallbürgschaft für dieses Produkt erteilt hat.
  • Bis zu 85 % der der Förderzusage zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten
  • Energetische Sanierung auf Grundlage des KFW-Programms „Energieeffizient Sanieren-Kredit“; derzeit angebotener Zinssatz nom./eff.0,60 %
  • Nicht-energetische Maßnahmen werden nicht mit Tilgungszuschüssen unterstützt. Diese gibt es nur in Verbindung mit den KfW-Mitteln. Der Zinssatz für das Produkt der der BayernLabo beläuft sich auf derzeit nom. 1,65 % / eff 1,66 %.

Weitere Informationen unter www.bayernlabo.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Rauchmelderpflicht Thüringen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


  Rauchmelder retten Leben!

Die Glückstour - Eine Aktion des Schornsteinfegerhandwerkes zugunsten krebs- und schwerst erkranker Kinder.