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Energienews


16.08.2016

Zuschuss für Brennstoffzellen

Die KfW informiert in einem Newsletter über das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" (433). Gefördert werden stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung für Wohngebäude.

Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern können einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erhalten.

Die Mittel für die Förderung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus dem "Anreizprogramm Energieeffizienz" der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Damit soll die Einführung innovativer Brennstoffzellentechnologie für die Wärme- und Stromversorgung in Deutschland angestoßen werden.

Förderdetails und Informationen zum Antragsweg finden Sie unter www.kfw.de/433




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Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.


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