Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
Überprüfung von Heizungsanlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit
Messung von Abgasen und Feinstaub
Erstellung von Feuerstättenbescheiden
Beratung zu Energieeinsparung und Umweltschutz
Rauchgasmessung
Abgasmessung
Feinstaubmessung
Co-Melder
Rauchmelder
Kamerabefahrung von Schornsteinen
Reinigung von Lüftungsanlagen
Die Rauchmelderpflicht gilt in Thüringen seit dem 01.01.2019 für Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime). Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
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